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Schengen-Visa

Visumetiketten, © Thomas Köhler/photothek.de
Schengenvisa
Sie planen einen kurzen Aufenthalt in Deutschland, der bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen dauert? Der Zweck Ihrer Reise ist der Besuch eines Familienangehörigen oder Freundes, eine Geschäftsreise, ein wissenschaftlicher Aufenthalt, Transit oder eine medizinische Behandlung?
Dann benötigen Sie ein Schengenvisum.
Alle wichtigen Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare finden Sie weiter unten.
Antragsformular
Für die Beantragung eines Schengenvisums ist die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars (in einfacher Ausfertigung) erforderlich. Den Visumantrag müssen Sie elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“, die sich in der Nähe der Botschaft aufhalten, zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original vorzulegen sind. Sämtliche Unterlagen sind vom Antragsteller mitzubringen. Unterlagen, die ohne ausdrückliche Anfrage der Visastelle direkt per Post, Fax oder E-Mail übersandt werden, können den Anträgen nicht zugeordnet werden und somit bei der Bearbeitung keine Berücksichtigung finden. Die Unterlagen sind vollständig in deutscher, englischer oder rumänischer Sprache vorzulegen. Unvollständige Anträge können zu einer Ablehnung des Antrags führen.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Ferienbeschäftigung
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler ausländischer Hochschulen und Fachschulen, die einen biometrischen moldauischen Reisepass besitzen, benötigen für die Ausübung einer Ferienbeschäftigung, die bis zu drei Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten dauert und die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt worden ist (§ 14 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung), kein Visum. Die Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurde. Diese Vermittlung wird durch eine Vermittlungsbescheinigung dokumentiert. Die Bescheinigung gilt als Nachweis für eine erlaubte Beschäftigung. Bitte führen Sie diese Vermittlungsbescheinigung bei der Einreise nach Deutschland mit sich. Hinweise zur Ferienbeschäftigung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Nach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
Merkblätter und Antragsformulare für Schengen-Visa
Wenn Sie moldauischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland (bzw. mit deutschem Aufenthaltstitel) sind, Sie in der Republik Moldau einen neuen Reisepass erhalten – z.B. weil Ihr bisheriger Reisepass abläuft – und Ihr alter Reisepass von den moldauischen Passbehörden annuliert bzw. eingezogen wird, benötigen Sie für Ihre Reise nach Deutschland ein Visum.