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Hinweis für Empfänger einer Einmalzahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF)

Deutsche Gesetze

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05.05.2021 - Artikel

„HINWEIS: Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF) erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200 € für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.
Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier
)
Bei weiteren Fragen zum Thema wenden sie sich bitte an die Botschaft

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