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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Allgemeine Hinweise

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung kann entweder persönlich oder per Post erfolgen. Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Bei der Beantragung per Post müssen Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antragsformular bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung amtlich bestätigt werden.

Die Gebühr für die Bestätigung der Daten beträgt 34,07 Euro, zu zahlen in moldauischen Lei in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder MasterCard). Bitte bringen Sie zudem Ihren Reisepass, sowie das ausgefüllte Antragsformular mit. Das Antragsformular ist nach der amtlichen Bestätigung durch Sie selbst an das Bundesamt für Justiz per Post zu senden.

Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Bitte informieren Sie sich bei der Behörde, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen, ob dieses einer Legalisation bedarf. Die Legalisation des deutschen Führungszeugnisses erfolgt nur in Deutschland bei der zuständigen moldauischen Auslandsvertretung. Allgemeine Informationen zum Verfahren der Legalisation deutscher Urkunden finden Sie hier.

Im Übrigen legalisiert die Deutsche Botschaft Chisinau weder deutsche Urkunden, noch fertigt oder bestätigt sie Übersetzungen.

Terminvereinbarung für die amtliche Bestätigung

Für die amtliche Bestätigung auf dem Antragsformular ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.

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