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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

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Allgemeine Hinweise

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung kann entweder persönlich oder per Post erfolgen. Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweises bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Beachten Sie, dass die Botschaft Chisinau keine Personalausweisstelle ist und weder Personalausweise ausstellen, noch die entsprechende PIN neu setzen kann.

Bei der Beantragung per Post muss Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden.

Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt ab dem 1.10.2021 56,43 Euro, zu zahlen in moldauischen Lei in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder MasterCard). Bitte bringen Sie zudem Ihren Reisepass, sowie das ausgefüllte, aber nicht unterschriebene Antragsformular mit. Das Antragsformular ist nach der Unterschriftsbeglaubigung durch Sie selbst an das Bundesamt für Justiz zu senden.

Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Bitte informieren Sie sich bei der Behörde, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen, ob dieses einer Legalisation bedarf. Informationen zum Verfahren der Legalisation deutscher Urkunden finden Sie hier.

Im Übrigen legalisiert die Deutsche Botschaft Chisinau weder deutsche Urkunden, noch fertigt oder bestätigt sie Übersetzungen.

Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung

Für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.

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