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Rente, Lebensbescheinigung

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang © colourbox.com

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Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.

Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens. Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:

www.rentenservice.de/LB

www.rentenservice.de/DLN

Bitte beachten Sie: wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei den ausländischen Behörden, insbesondere bei der moldauischen Nationalen Sozialversicherungskasse CNAS, an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt die Deutsche Botschaft aufsuchen.

  • Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR-Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
  • Wenn Sie zur deutschen Botschaft in der Republik Moldau kommen wollen, dann gilt Folgendes:
    Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service kommen Sie bitte persönlich montags oder donnerstags, 9-12 Uhr zur Botschaft (ohne elektronischen Termin).
    Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular der Lebensbescheinigung, sowie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, darf dies eine Vertrauensperson übernehmen. Hierfür ist zwingend ein aktuelles ärztliches Attest (meist nicht älter als 48 Stunden) erforderlich, das Ihre Reiseunfähigkeit bestätigt, aber belegt, dass Sie am Leben sind. Außerdem ist eine Bestätigung auf der Lebensbescheinigung (im Teil C1 Rückseite) notwendig. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: ausländische Renten, Betriebsrenten oder private Zusatzversicherungen: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt in diesem Fall 36,- Euro).
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