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Terminbuchung für alle Anträge erforderlich!

aufgeklappter Tischkalender mit Kugelschreiber

Terminbuchung, © colourbox.de

Artikel

Allgemeiner Hinweis

Aufgrund von möglicherweise kurzfristig erfolgenden Änderungen, können Termine durch die Botschaft im Einzelfall auch kurzfristig storniert werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. Mit der Buchung eines Termins erklären Sie sich mit diesen Vorgaben einverstanden:

  • Da nur eine begrenzte Anzahl von Personen das Gebäude zur selben Zeit betreten dürfen, kann es zu Wartezeiten beim Einlass kommen. Wartezeiten können jedoch nicht innerhalb des Gebäudes verbracht werden.
  • Begleitpersonen können das Gebäude nur betreten, sofern ihre Anwesenheit für die Abgabe des Antrags zwingend erforderlich ist.
  • Bei verspäteter Ankunft wird der Einlass verwehrt.
  • Die Mitnahme von elektronischen Geräten (z.B. Mobiltelefon oder Laptop), großen Taschen oder Koffern ist nicht gestattet.

Terminvereinbarung für Visaanträge

Unabhängig von der Art des Visums vereinbaren Sie bitte immer zunächst einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.

Ausnahmen:

  1. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Sofern Sie ein Visum im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen, schicken Sie bitte eine E-Mail über das Kontaktformular und fügen der E-Mail einen Scan der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde bei. Sie erhalten dann zeitnah einen Termin.
  2. Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten: Seit dem 1. August 2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren.
  3. Gruppen ab 5 Personen: Für die Vereinbarung von Gruppenterminen (mehr als 5 Personen) senden Sie bitte eine E-Mail über das Kontaktformular
  • Name der Kontaktperson
  • Telefonnummer der Kontaktperson
  • Liste der Reisenden (aus der die Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Passnummern aller Teilnehmer hervorgehen)
  • Reisezweck
  • Einlader
  • beabsichtigtes Reisedatum

Es ist erforderlich, dass der Antragsteller persönlich vorspricht.

Da das Antragsaufkommen zu den Hauptreisezeiten, d.h. insbesondere in den Sommermonaten, aber auch zur Weihnachtszeit, sehr hoch ist, wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig um einen Termin zur Beantragung eines Visums zu bemühen. Ein Schengen-Visum kann bis zu sechs Monate vor geplantem Gültigkeitsbeginn beantragt werden.

Terminvereinbarung für die Legalisation, Bescheinigungen (auch Grenzübertrittsbescheinigung), Beglaubigung von Kopien und Unterschriftsbeglaubigungen

Für diese Dienstleistungen ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.

Terminvereinbarung für Passbeantragung, Beurkundungen und andere Angelegenheiten

Für die Beantragung von Reisepässen, Beurkundungen, sowie andere Dienstleistungen, vereinbaren Sie bitte einen Termin vorab über das Kontaktformular.

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