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Terminbuchung für alle Anträge erforderlich!

Terminbuchung, © colourbox.de
Allgemeiner Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft wegen der Ausbreitung von COVID-19 zurzeit nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern betreuen kann. Es ist daher mit längeren Wartezeiten bei der Verfügbarkeit von Terminen zu rechnen. Aufgrund von möglicherweise kurzfristig erfolgenden Änderungen der Zugangsbestimmungen zur Botschaft, können Termine durch die Botschaft im Einzelfall auch kurzfristig storniert werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Derzeit gelten außerdem besondere Regeln beim Zutritt zur Konsularabteilung. Mit der Buchung eines Termins erklären Sie sich mit diesen Vorgaben einverstanden:
- Vor Betreten des Gebäudes wird neben einer Sicherheitskontrolle auch eine Temperaturmessung vorgenommen. Bei erhöhter Temperatur von mehr als 37,3°C wird der Einlass verweigert.
- Es besteht die Pflicht während des gesamten Aufenthalts im Gebäude eine Maske zur Bedeckung von Mund und Nase zu tragen.
- Da nur eine begrenzte Anzahl von Personen das Gebäude zur selben Zeit betreten dürfen, kann es zu Wartezeiten beim Einlass kommen. Wartezeiten können jedoch nicht innerhalb des Gebäudes verbracht werden.
- Begleitpersonen können das Gebäude nur betreten, sofern ihre Anwesenheit für die Abgabe des Antrags zwingend erforderlich ist.
- Bei verspäteter Ankunft wird der Einlass verwehrt.
Terminvereinbarung für Visaanträge
Unabhängig von der Art des Visums vereinbaren Sie bitte immer zunächst einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.
Ausnahmen:
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Sofern Sie ein Visum im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen, schicken Sie bitte eine E-Mail über das Kontaktformular und fügen der E-Mail einen Scan der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde bei. Sie erhalten dann zeitnah einen Termin.
- Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten: Seit dem 1. August 2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf der folgenden Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=Subs.
- Gruppen ab 5 Personen: Für die Vereinbarung von Gruppenterminen (mehr als 5 Personen) senden Sie bitte eine E-Mail über das Kontaktformular
- Name der Kontaktperson
- Telefonnummer der Kontaktperson
- Liste der Reisenden (aus der die Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Passnummern aller Teilnehmer hervorgehen)
- Reisezweck
- Einlader
- beabsichtigtes Reisedatum
Es ist erforderlich, dass der Antragsteller persönlich vorspricht.
Da das Antragsaufkommen zu den Hauptreisezeiten, d.h. insbesondere in den Sommermonaten, aber auch zur Weihnachtszeit, sehr hoch ist, wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig um einen Termin zur Beantragung eines Visums zu bemühen. Ein Schengen-Visum kann bis zu sechs Monate vor geplantem Gültigkeitsbeginn beantragt werden.
Terminvereinbarung für die Legalisation, Bescheinigungen, Beglaubigung von Kopien und Unterschriftsbeglaubigungen
Für diese Dienstleistungen ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.
Terminvereinbarung für Passbeantragung, Beurkundungen und andere Angelegenheiten
Für die Beantragung von Reisepässen, Beurkundungen, sowie andere Dienstleistungen, vereinbaren Sie bitte einen Termin vorab über das Kontaktformular.