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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger mit ständigem Wohnsitz in der Republik Moldau sind und Sie ein deutsches Reisedokument benötigen, kann die Botschaft Ihnen bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen einen Reisepass ausstellen.
Allgemeine Antragsvoraussetzung ist, dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Moldau haben (Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis / permis de sedere für Moldau) und über keinen innerdeutschen Meldewohnsitz mehr verfügen. Sollten Sie in Deutschland noch gemeldet sein, müssen Sie die Ausstellung eines Reisepasses grundsätzlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Ausnahme von diesem Zuständigkeitsgrundsatz ist nur unter Beteiligung der Passbehörde an Ihrem Meldewohnsitz (Einholung einer Ermächtigung durch die Botschaft) möglich.
Wichtige Hinweise:
- Die persönliche Vorsprache des Passbewerbers bei der Botschaft (bei Kindern auch die Vorsprache beider Eltern) ist immer erforderlich.
- Von allen Dokumenten sind jeweils das Original und eine Kopie vorzulegen.
- Nicht-deutsche Urkunden müssen je nach Ausstellungsstaat ggf. mit Legalisation oder Apostille vorgelegt werden. Moldauische Urkunden sind vorzugsweise als mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister vorzulegen, da diese keiner Legalisation bedürfen. Sofern moldauische Urkunden vorgelegt werden, die ausschließlich in rumänischer Sprache verfasst sind, müssen diese legalisiert sein und mit notariell beglaubigter Übersetzung eingereicht werden.
- Deutsche Reisedokumente können nicht verlängert werden. Bei Ablauf der Gültigkeit kommt nur eine Neuausstellung in Betracht.
- Für die Beantragung von deutschen Reisedokumenten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin bei der Botschaft. Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie sich an uns am besten vor dem Termin per Kontaktformular wenden.
- Je nach Einzelfall können zu den unten genannten Gebühren zusätzliche Gebühren / Zuschläge anfallen (z.B. bei örtlicher Unzuständigkeit der Botschaft, Ausstellung eines Ausweisdokuments außerhalb der Öffnungszeiten etc.).
Biometrischer Reisepass
Von der Antragstellung bis zur Aushändigung eines Reisepasses (Europapasses) durch die Botschaft vergehen etwa vier bis sechs Wochen, bedingt durch die zentrale Herstellung (Drucken) von Pässen durch die Bundesdruckerei in Berlin. Sie sollten daher Ihren neuen Reisepass rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Passes beantragen. Nach der Antragstellung kann der bisherige Pass bis zur Aushändigung des neuen Passes bei Ihnen verbleiben, bei Aushändigung des neuen Reisepasses wird der bisherige eingezogen bzw. können Sie das Dokument auch entwertet zurückerhalten. Reisepässe haben eine Gültigkeit von zehn Jahren bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Für jüngere Personen beträgt die Gültigkeit sechs Jahre.
Für die Beantragung von deutschen Reisedokumenten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin bei der Botschaft. Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie sich an uns am besten vor dem Termin per Kontaktformular wenden.
Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung eines Reisepasses mitgebracht werden:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular: die Formulare stehen Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung.
- zwei aktuelle biometriefähige Passbilder: Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise des Auswärtigen Amts (Informationen hierzu s. Fotomustertafel und Passbildschablone).
- Ihren bisherigen deutschen Reisepass (falls vorhanden)
- Bescheinigung über die Abmeldung Ihres letzten innerdeutschen Wohnsitzes
- gültigen Aufenthaltserlaubnis / permis de sedere für die Republik Moldau
- Ihren moldauischen Reisepass und Ihr Buletin (falls zutreffend)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunden und Scheidungsurkunden (falls zutreffend)
- Bescheinigungen über Namensführung (falls zutreffend)
- Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde im Original (falls zutreffend)
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige des letzten deutschen Reisepasses bei der moldauischen Polizei (falls zutreffend)
- Passgebühr: für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 101,- Euro; für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 68,50 Euro.
- Die Gebühr kann bar in Lei zum aktuellen Tageskurs der Botschaft oder mit Kreditkarte in Euro bezahlt werden
- Bei minderjährigen Antragstellern müssen die Pässe der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) vorgelegt werden. Beide Sorgeberechtigten müssen den Passantrag persönlich in der Botschaft unterschreiben. Sollte ein Elternteil in begründeten Einzelfällen nicht persönlich zur Botschaft kommen können, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils mit beglaubigter Unterschrift und – sofern die Beglaubigung durch eine ausländische Stelle erfolgte – Legalisation bzw. Apostille vorzulegen. Die Einverständniserklärung ist grundsätzlich im Original vorzulegen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht zu erbringen.
- Sind die Eltern verheiratet, ist die Heiratsurkunde bzw. der entsprechende Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte es im Einzelfall eine Bescheinigungen über Namensführung bzw. ggf. über Namensänderungen oder eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung geben, ist diese ebenfalls vorzulegen.
Ggf. ist die Vorlage weiterer Unterlagen und Nachweise erforderlich. Hierüber entscheidet die Botschaft zum Zeitpunkt Ihrer Vorsprache.
Kinderreisepass
Vorläufiger Reisepass
In dringenden Notfällen kann von der Botschaft ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig und wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt. Kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, ist in der Regel gleichzeitig mit Beantragung des vorläufigen Reisepasses auch ein Europapass zu beantragen. Bitte bereiten Sie das gleiche Paket an Unterlagen vor, wie für den biometrischen Reisepass.
Ausweisverlust
Haben Sie Ihr Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) während des Aufenthalts in der Republik Moldau verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, kann die Botschaft Ihnen ein Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen, sofern Sie nicht ein zweites Reisedokument mit sich führen.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall zunächst per E-Mail bei der Botschaft und vereinbaren Sie per Kontaktformular einen Termin bei der Botschaft.
Sie müssen den Reiseausweis persönlich bei der Botschaft beantragen und dabei folgende Dokumente vorlegen:
- Verlust oder Diebstahlsanzeige von der moldauischen Polizei
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Zwei biometrische Passfotos mit hellem Hintergrund
- Identitätsnachweise (z.B. Kopie Ihres verlorenen / gestohlenen Ausweisdokuments)
- Nachweise über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Ihres verlorenen / gestohlenen Ausweisdokuments)
- Gebühr: 52,- Euro (Die Gebühr kann bar in Lei zum aktuellen Tageskurs der Botschaft oder mit Kreditkarte in Euro bezahlt werden).
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Personalausweis
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Zur Beantragung eines Personalausweises ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Konsularabteilung der Botschaft erforderlich. Bei Minderjährigen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen außerdem die Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) vorsprechen.
- Bitte bereiten Sie das gleiche Paket an Unterlagen vor, wie für den Reisepass
- Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z.B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 78,- Euro, unter 24 Jahren 63,80 Euro.
- Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. acht Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.
- Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online/Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.
- Der PIN-Brief wird an die Botschaft zur Aushändigung übersandt. Beachten Sie, dass der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden kann. Eine Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht möglich.
- Eine Aushändigung des Personalausweises vor Erhalt des PIN-Briefes ist nicht möglich.
Funktionen des Personalausweises
Wie funktioniert die Online-Funktion des Personalausweises?
Die Online-Funktion, die ab sofort bei allen Personalausweisen automatisch integriert ist, dient der Identifizierung im Internet und an Bürgerterminals mittels der auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten (nicht jedoch der Biometriedaten).
Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. Beantragung eines Führungszeugnisses, etc.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de und www.bmi.bund.de (Pässe und Ausweise). Zudem können Sie dort eine Broschüre zur Online-Funktion herunterladen.
Wohnortänderung
Sofern sich Ihr Wohnort geändert hat, kann Ihre zuständige Passstelle die Eintragung des neuen Wohnorts in Ihrem gültigen Reisepass vornehmen.
Folgende Unterlagen sind in der Botschaft vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular: Das Formular steht Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung.
- Bescheinigung über die Abmeldung Ihres letzten innerdeutschen Wohnsitzes
- Permis de sedere (Aufenthaltserlaubnis) für die Republik Moldau
Die Wohnsitzänderung in Ihrem Reisepass erfolgt gebührenfrei.
Für die Beantragung von deutschen Reisedokumenten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin bei der Botschaft. Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie sich an uns am besten vor dem Termin per Kontaktformular wenden.
Datenschutz
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) nachzukommen, informieren wir Sie mit unten stehendem Merkblatt.