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Apostille, Bescheinigung (auch Grenzübertrittsbescheinigung), Beglaubigung, Beurkundung

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung © Photothek.de

Artikel

Apostille

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde.
Deutschland und die Republik Moldau sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961. Die Echtheit öffentlicher Urkunden wird zwischen den Vertragsstaaten durch die sogenannte Apostille nachgewiesen.

Öffentliche Urkunden aus der Republik Moldau können bei deutschen Behörden oder Gerichten und umgekehrt in der Regel nur dann verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.

Bis zum 16.07.2026 war dies die Legalisation durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Republik Moldau bzw. Deutschlands. Die bis zu diesem Tag und noch innerhalb eines Übergangszeitraums bis Ende Juli 2026 erteilten Legalisationen sind weiterhin gültig.

Am 17.07.2026 ist der Beitritt der Republik Moldau zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Verhältnis zu Deutschland wirksam geworden.

Ab diesem Tag wird als Echtheitsbestätigung für eine moldauische Urkunde die Apostille erteilt, die ausschließlich von den zuständigen moldauischen Behörden ausgestellt werden kann. Inhaltlich entspricht die Apostille praktisch der Legalisation.

Seit dem 01.11.2025 werden in der Republik Moldau Auszüge aus den Personenstandsregistern (Geburt, Ehe, Tod, Scheidung), Familienstands- und Namensänderungsbescheinigungen sowie Ehefähigkeitszeugnisse ausschließlich in elektronischer Form erstellt. Auch Führungszeugnisse werden seit geraumer Zeit von den moldauischen Innenbehörden nur noch elektronisch erstellt.

Die Republik Moldau ist Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens Nr. 16 (Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern vom 08.09.1976) und des Münchener CIEC-Übereinkommens Nr. 20 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.

Mehrsprachige („internationale“) Personenstandsurkunden und mehrsprachige („internationale“) Ehefähigkeitszeugnisse , die von moldauischen Behörden nach dem Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) vor dem 01.11.2025, d.h. mit Unterschrift und mit Dienstsiegel der ausstellenden Behörde ausgestellt worden sind, werden in Deutschland in der in der Regel Regel ohne Legalisation weiterhin anerkannt.

Apostille für moldauische Urkunden

Welche Stellen die Apostille für moldauische Urkunden erteilen, können Sie auf der Website des moldauischen Justizministeriums nachlesen.
Die Apostille ist grundsätzlich vom Urkundeninhaber zu beschaffen. Gegebenenfalls kann ein privater örtlicher Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Die Verifizierung moldauischer e-Apostillen erfolgt direkt über das vom moldauischen Justizministerium betriebene e-Apostille-Portal. Dieses ist auch auf der e-Register-Liste der Haager Konferenz verlinkt.

Apostille für deutsche Urkunden

Welche Stellen die Apostille für deutsche Urkunden erteilen, können Sie hier nachlesen.

Bescheinigung

Mit einer Bescheinigung bestätigt die Botschaft eine Tatsache. Einige der häufigsten Bescheinigungen, die die Botschaft ausstellt, sind die Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten (mehr dazu finden Sie in der Rubrik Rente, Lebensbescheinigungen), Bestätigung auf dem Antrag eines Führungszeugnisses und Grenzübertrittsbescheinigungen (nachdem Sie zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert wurden).

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie eine Bescheinigung benötigen:

  • Originaldokument, auf dem die Bestätigung (Bescheinigung) erfolgen soll, z.B. Lebensbescheinigung, Grenzübertrittsbescheinigung, etc.
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
  • bei Grenzübertrittsbescheinigungen den Reisepass mit Ausreisestempel, mit dem Sie den Schengenraum verlassen haben.

Gebühren

Grenzübertrittsbescheinigungen, sowie Lebensbescheinigungen für gesetzliche Renten werden gebührenfrei erteilt.

Die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung beträgt ab dem 1.7.2025 36,- Euro oder 75,- Euro, je nach Fall. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in Lei in bar bezahlt werden.

Terminvereinbarung für Bescheinigungen

Für Bescheinigungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.

Unterschriftsbeglaubigung

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich von dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.

Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft Sie inhaltlich zu dem zu beglaubigenden Schriftstück oder zu anderen Aspekten des Rechtsgeschäfts nicht beraten kann! Dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Notar bzw. Rechtsanwalt in Deutschland.

In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
  • einfache Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z.B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
  • Handelsregistereintragungen
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
  • Auskunftsersuchen aus dem Ausländerzentralregister (AZR)

Erforderliche Unterlagen

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument
  • bei Genehmigungserklärungen Kopie des bereits geschlossenen Vertrags
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
  • Wohnsitznachweis (moldauische Aufenthaltserlaubnis, Mietvertrag, Stromrechnung, o.ä.)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z.B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/Person zu vertreten

Info

Die deutschen Auslandsvertretungen dürfen keine Legitimationsprüfungen/ Identitätsprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) vornehmen. Deshalb dürfen die deutschen Auslandsvertretungen insbesondere in folgenden Fällen keine Unterschriften mehr beglaubigen: Konto-/Depoteröffnungen, Kontovollmachten, Überweisungen vom eigenen Konto (ab 15.000 Euro), Überweisungen ohne eigenes Konto (ab 1.000 Euro), Kreditkartenfreischaltungen, Kreditaufnahmen, Fortsetzung/Auflösung von Geschäftsbeziehungen durch Erben.

Gebühren

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt ab dem 1.7.2026 in der Regel 60,- Euro. Bei Unterschriftsbeglaubigungen unter einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften ist eine Gebühr von 85,- Euro zu entrichten. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in Lei in bar bezahlt werden.

Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung

Für die Unterschriftsbeglaubigung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.

Beglaubigung von Fotokopien

Die beglaubigte Kopie ist die Bestätigung der Übereinstimmung von Ablichtungen/Abschriften mit dem Original. Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Ablichtungen/Abschriften mit dem Original (der Urschrift) oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass das Original (die Urschrift) oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss.

Die beglaubigte Kopie ersetzt nicht die Legalisation.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Kopiebeglaubigung mit:

  • Original des zu beglaubigenden Dokuments. Die Kopien werden an der Botschaft gefertigt.
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
  • Falls Sie nicht persönlich vorsprechen, muss Ihr Vertreter eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht (muss nicht beglaubigt sein) und Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweispapiers mit Lichtbild vorlegen.

Gebühren

Ab dem 01.07.2026 beträgt die Gebühr für eine Kopiebeglaubigung 27,- Euro. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in Lei in bar beglichen werden.

Hinweis: Kopiebeglaubigungen für Dokumente, die zu Studienzwecken in Deutschland benötigt werden, erfolgen kostenlos. Entsprechende Nachweise, z.B. Anforderung der Universität, müssen bei der Beantragung vorliegen.

Terminvereinbarung für die Beglaubigung von Fotokopien

Für die Kopiebeglaubigung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.

Notarielle Beurkundung

Bei einigen Rechtsgeschäften genügt die Beglaubigung der Unterschrift nicht, vielmehr muss eine notarielle Beurkundung der Niederschrift durch den Konsularbeamten stattfinden. Eine notarielle Beurkundung kann nicht von einem moldauischen Notar vorgenommen werden.

Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:

  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  • eidesstattliche Versicherung (z.B. zum Personenstand, in Rentenangelegenheiten, bei Führerscheinverlust, etc.)
  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung
  • Sorgerechtserklärung und Zustimmung
  • Unterhaltsverpflichtung

Erforderliche Unterlagen

Zur Beurkundung bringen Sie bitte mit:

  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder in beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/Person zu vertreten
  • weitere Dokumente nach vorheriger Absprache mit dem beurkundenden Konsularbeamten

Gebühren

Die Gebühr für die Beurkundung unterscheidet sich je nach Art der Beurkundung. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Beurkundungsgebühr wird Ihnen rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin mitgeteilt.

Terminvereinbarung für die Beurkundung

Bitte vereinbaren sie vorab einen Termin zur Beurkundung über unser Kontaktformular.

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