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Legalisation, Bescheinigung (auch Grenzübertrittsbescheinigung), Beglaubigung, Beurkundung
Beglaubigung, © Photothek.de
Legalisation
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Bei diesem Verfahren geht es ausschließlich um den Nachweis der Echtheit und ggf. Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde.
Öffentliche moldauische Urkunden werden von deutschen Behörden oder Gerichten in der Regel nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Betroffene Urkunden sind z.B. Personenstandsurkunden, gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden und Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden, nicht aber privat errichtete Urkunden. Zu den privaten Urkunden gehören etwa das eigenhändige Testament, formlose Kaufverträge oder Vollmachten. Wenn jedoch private Rechtsverhältnisse von einem Notar oder einer Behörde beurkundet worden sind, ist dadurch eine öffentliche Urkunde entstanden.
Mehrsprachige („internationale“) Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die von moldauischen Behörden nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, bedürfen zur Verwendung in Deutschland grundsätzlich keiner Legalisation.
Es können ausschließlich folgende moldauische Urkunden bei der Deutschen Botschaft legalisiert werden:
- Personenstandsurkunden in rumänischer Sprache wie z.B. Geburts- und Heiratsurkunden oder Familienstandsbescheinigungen, die nicht älter als ein Jahr sind (siehe Ziffer 2a-d)
- Notarielle Urkunden (siehe Ziffer 2e)
- Gerichtsurteile (siehe Ziffer 2f)
- Diplome und Zeugnisse (siehe Ziffer 2 g)
- Meldebescheinigungen (nur nach Ziffer 1 zu behandeln)
Bitte achten Sie darauf, dass die Beglaubigungsvermerke der moldauischen Behörden auf der Originalurkunde, nicht etwa auf der deutschen Übersetzung oder eventuellen Kopien, angebracht sind.
Alte sowjetische Urkunden sowie Urkunden aus dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien können nicht legalisiert werden (siehe dazu Ziffer 2 b-c).
1) Allgemeines Verfahren (gilt für alle Urkunden)
Bevor die Legalisation beantragt wird, bedarf jede Urkunde der Vorbeglaubigung durch die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Moldau, Str. Mateevici 80 in Chisinau. Der Nachweis der Vorbeglaubigung erfolgt durch einen auf der Originalurkunde angebrachten Vermerk.
2) Besonderheiten der jeweiligen Urkunden
a) Personenstandsurkunden (in Form eines entsprechenden Auszugs aus dem Geburts-, Heirats- oder Sterberegister), die gemäß CIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandbüchern/Zivilstandsregistern vom 08.09.1976) auf mehrsprachigem Vordruck ausgestellt wurden, werden in Deutschland grundsätzlich ohne Legalisation (und ohne Übersetzung) akzeptiert. Diese werden daher nicht legalisiert.
Personenstandsurkunden, die auf den neuen Vordrucken in rumänischer Sprache erstellt und nicht älter als ein Jahr sind, müssen zunächst von der Direktion für Standesamtliche Angelegenheiten, Str. M. Viteazul 11/1 in Chisinau, beglaubigt werden. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
b) Alte sowjetische Personenstandsurkunden müssen vor dem eigentlichen Legalisationsverfahren zunächst bei der Direktion für Standesamtliche Angelegenheiten, Str. M. Viteazul 11/1 in Chisinau oder beim örtlich zuständigen moldauischen Standesamt, gegen Personenstandsurkunden auf neuen Vordrucken umgetauscht werden. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
c) Urkunden aus dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien müssen vor dem eigentlichen Legalisationsverfahren zunächst gegen Personenstandsurkunden auf neuen Vordrucken beim örtlich zuständigen moldauischen Standesamt umgetauscht werden. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
d) Familienstandsbescheinigungen, die im Ausland verwendet werden sollen und Bescheinigungen betreffend Familiennamens- und Vornamensänderungen werden von der Direktion für Standesamtliche Angelegenheiten, Str. M. Viteazul 11/1 in Chisinau oder beim örtlich zuständigen moldauischen Standesamt ausgestellt. Die von dieser Behörde ausgestellten Bescheinigungen sind anschließend gemäß Ziffer 1 zu behandeln.
e) Notarielle Urkunden, die von einem moldauischen Notar ausgestellt worden sind, bedürfen zunächst der Beglaubigung durch das Justizministerium, 31 August 1989 Str. 82 in Chisinau. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
f) Gerichtsurteile von Gerichten der Republik Moldau bedürfen zunächst der Beglaubigung durch das Justizministerium, 31 August 1989 Str. 82 in Chisinau. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
g) Diplome und Zeugnisse bedürfen zunächst der Beglaubigung durch das Ministerium für Erziehung, Kultur und Forschung, Piața Marii Adunări Naționale 1; bzw. des Gesundheitsministeriums, str. Vasile Alecsandri, 2 in Chisinau. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
h) Ehefähigkeitszeugnisse, die gemäß CIEC-Übereinkommen Nr. 20 (Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen vom 05.09.1980) auf mehrsprachigem Vordruck ausgestellt wurden, werden von den deutschen Standesämtern grundsätzlich ohne Legalisation (und ohne Übersetzung) akzeptiert. Diese werden daher nicht legalisiert.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Legalisation mit:
- Originaldokument, das legalisiert werden soll und bereits alle erforderlichen Vorbeglaubigungsstempel trägt
- Nachweis zum Deutschlandbezug, Merkblatt oder Schreiben der anfordernden Behörde aus Deutschland
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
- Falls Sie nicht persönlich vorsprechen, muss Ihr Vertreter eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht (muss nicht beglaubigt sein) und eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweispapiers mit Lichtbild vorlegen.
Im Übrigen legalisiert die Deutsche Botschaft Chisinau weder deutsche Urkunden, noch fertigt oder bestätigt sie Übersetzungen.
Gebühren
Die Gebühr für die Legalisation von Urkunden beläuft sich ab dem 1.10.2021 auf 31,12 EUR. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in Lei in bar bezahlt werden.
Terminvereinbarung für die Legalisation
Für die Legalisation ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem. Bitte beachten Sie, dass beim Termin nur bis zu 4 Dokumente sofort legalisiert/beglaubigt werden können. Bei mehr als 5 Dokumenten sind diese am nächsten Werktag abholbereit.
Bescheinigung
Mit einer Bescheinigung bestätigt die Botschaft eine Tatsache. Einige der häufigsten Bescheinigungen, die die Botschaft ausstellt, sind die Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten (mehr dazu finden Sie in der Rubrik Rente, Lebensbescheinigungen), Bestätigung auf dem Antrag eines Führungszeugnisses und Grenzübertrittsbescheinigungen (nachdem Sie zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert wurden).
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, wenn Sie eine Bescheinigung benötigen:
- Originaldokument, auf dem die Bestätigung (Bescheinigung) erfolgen soll, z.B. Lebensbescheinigung, Grenzübertrittsbescheinigung, etc.
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
- bei Grenzübertrittsbescheinigungen den Reisepass mit Ausreisestempel, mit dem Sie den Schengenraum verlassen haben
Gebühren
Grenzübertrittsbescheinigungen, sowie Lebensbescheinigungen für gesetzliche Renten werden gebührenfrei erteilt.
Die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung beträgt ab dem 1.10.2021 je nach Fall 34,07 EUR oder 70,33 EUR. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in Lei in bar bezahlt werden.
Terminvereinbarung für Bescheinigungen
Für Bescheinigungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.
In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
- einfache Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z.B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
- Handelsregistereintragungen
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
- Auskunftsersuchen aus dem Ausländerzentralregister (AZR)
Erforderliche Unterlagen
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument
- bei Genehmigungserklärungen Kopie des bereits geschlossenen Vertrags
- bei Vollmachten Nachweis zum Wert des Rechtsgeschäfts
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
- Wohnsitznachweis (moldauische Aufenthaltserlaubnis, Mietvertrag, Stromrechnung, o.ä.)
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z.B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/Person zu vertreten
Unterschriftsbeglaubigung durch einen moldauischen Notar
Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in der Regel auch durch einen moldauischen Notar vorgenommen werden, bedarf aber in vielen Fällen zusätzlich einer Legalisation. Bitte klären Sie daher unbedingt vorab mit der Stelle in Deutschland, welcher das Dokument vorgelegt werden soll, ob zusätzlich eine Legalisation benötigt wird.
Gebühren
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt ab dem 1.10.2021 in den meisten Fällen 56,43 EUR. Bei Unterschriftsbeglaubigungen für Namenserklärungen beträgt die Gebühr jedoch 79,57 EUR. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in Lei in bar bezahlt werden.
Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung
Für die Unterschriftsbeglaubigung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.
Beglaubigung von Fotokopien
Die beglaubigte Kopie ist die Bestätigung der Übereinstimmung von Ablichtungen/Abschriften mit dem Original. Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Ablichtungen/Abschriften mit dem Original (der Urschrift) oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass das Original (die Urschrift) oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss.
Die beglaubigte Kopie ersetzt nicht die Legalisation.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Kopiebeglaubigung mit:
- Original des zu beglaubigenden Dokuments. Die Kopien werden an der Botschaft gefertigt.
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
- Falls Sie nicht persönlich vorsprechen, muss Ihr Vertreter eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht (muss nicht beglaubigt sein) und Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweispapiers mit Lichtbild vorlegen.
Gebühren
Ab dem 1.10.2021 beträgt die Gebühr für eine Kopiebeglaubigung 25,75 EUR. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft in Lei in bar beglichen werden.
Hinweis: Kopiebeglaubigungen für Dokumente, die zu Studienzwecken in Deutschland benötigt werden, erfolgten kostenlos.
Terminvereinbarung für die Beglaubigung von Fotokopien
Für die Kopiebeglaubigung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.
Notarielle Beurkundung
Bei einigen Rechtsgeschäften genügt die Beglaubigung der Unterschrift nicht, vielmehr muss eine notarielle Beurkundung der Niederschrift durch den Konsularbeamten stattfinden. Eine notarielle Beurkundung kann nicht von einem moldauischen Notar vorgenommen werden.
Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:
- Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- eidesstattliche Versicherung (z.B. zum Personenstand, in Rentenangelegenheiten, bei Führerscheinverlust, etc.)
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung
- Sorgerechtserklärung und Zustimmung
- Unterhaltsverpflichtung
Erforderliche Unterlagen
Zur Beurkundung bringen Sie bitte mit:
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Buletin)
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder in beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/Person zu vertreten
- weitere Dokumente nach vorheriger Absprache mit dem beurkundenden Konsularbeamten
Gebühren
Die Gebühr für die Beurkundung unterscheidet sich je nach Art der Beurkundung. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Beurkundungsgebühr wird Ihnen rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin mitgeteilt.
Terminvereinbarung für die Beurkundung
Bitte vereinbaren sie vorab einen Termin zur Beurkundung über unser Kontaktformular.