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Leben und Arbeiten in der Republik Moldau
Treppe Valea Morilor Park Chisinau © Deutsche Botschaft Chisinau
Die Republik Moldau auf einen Blick
Sie interessieren sich für die Beziehungen zwischen Moldau und Deutschland, suchen Informationen über die moldauische Wirtschafts-, Außen-, oder Innenpolitik oder möchten Details über die Bildungs- und Kulturpolitik erfahren?
Auf der Homepage des Auswärtigen Amts finden Sie zu diesen Themen zahlreiche Informationen in den Länderinformationen Republik Moldau.
Langfristiger Aufenthalt
Die zuständige Behörde für Fragen zur Einwanderung in die Republik Moldau und die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Ausländer in der Republik Moldau ist das Generalinspektorat für Migration. Es ist Teil des moldauischen Innenministeriums. Seine Zuständigkeit liegt in der Förderung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einwanderung von Ausländern in der Republik Moldau, für die Gewährung von Schutz für Ausländer (Asyl- und Flüchtlingsfragen) sowie für Maßnahmen zur sozialen und kulturellen Integration von Ausländern. Zu den Aufgaben des Generalinspektorats für Migration gehören insbesondere die Gewährung eines Aufenthaltsrechts in der Republik Moldau in Abhängigkeit vom Einwanderungsgrund, die Ausstellung von Einladungen und die Visaverlängerung.
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen wird eine Aufenthaltserlaubnis benötigt, die beim Generalinspektorat für Migration (Ghişeul unic de documentare a străinilor) spätestens 30 Tage vor Ende des legalen Aufenthalts zu beantragen ist. Dem Antrag ist unter anderem ein Führungszeugnis des Herkunftsstaates beizufügen. Deutsche Führungszeugnisse bedürfen in der Republik Moldau der Apostille. Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Generalinspektorats für Migration (rumänisch, russisch, englisch): http://igm.gov.md/ro
Kontaktdaten:
Generalinspektorat für Migration
bd. Ştefan cel Mare, 124
mun. Chişinău, MD-2005
Republica Moldova
Tel.: +(373) 22 820-007 / 080001527
E-Mail: info@igm.gov.md
Aktuelle Informationen zu den Einreisevorschriften für deutsche Staatsangehörige finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts .
Seit 17.07.2026 ist zwischen Deutschland und der Republik Moldau das Haager Apostille-Übereinkommen in Kraft (weitere Informationen hier). Daher benötigen öffentliche Urkunden, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt und zur Verwendung in der Republik Moldau bestimmt sind, ab sofort keine konsularische Überbeglaubigung (Legalisation) mehr durch die moldauischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen stattdessen die Apostille unmittelbar bei der zuständigen deutschen Behörde einholen.
Zur Beantragung eines moldauischen Aufenthaltstitels evtl. erforderliche Übersetzungen können durch die Botschaft grundsätzlich weder gefertigt noch beglaubigt werden. Es gibt in der Republik Moldau öffentlich bestellte Übersetzer. Auf der Seite des Justizministeriums der Republik Moldau finden Sie eine entsprechende Auflistung.
Weitere Informationen
Allgemeine Hinweise Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung kann entweder persönlich oder per Post…