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Eheschließung

Eheringe

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Eheschließungen in Deutschland und in der Republik Moldau

Eheschließungen in Deutschland und in der Republik Moldau

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter der Rubrik Konsularinformationen:

I. Eheschließung in der Republik Moldau

1. Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde. Die Frage, ob eine Ehe wirksam geschlossen wurde, stellt sich immer dann, wenn es um weitere Amtshandlungen geht, so zum Beispiel bei der Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister, der Abgabe einer Namenserklärung oder bei der Änderung der Steuerklasse. Diese Vorfrage prüft die zuständige Behörde dann in eigener Verantwortung.

2. Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Informationen können Sie bei den Auslandsvertretungen der Republik Moldau oder beim moldauischen Standesamt erfragen.

Eine Liste der erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung in der Republik Moldau finden Sie auf der Internetseite der Agentur für öffentliche Leistungen. Vergewissern Sie sich beim moldauischen Standesamt in welcher Form (legalisiert, mit Apostille, formlos, mit Übersetzung, etc.) die Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Deutsche Urkunden müssen bei den zuständigen Stellen in Deutschland legalisiert werden. Die deutsche Botschaft hat keine Möglichkeit, in Deutschland ausgestellte Urkunden zu legalisieren. Informationen zur Legalisation deutscher Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter der Rubrik Internationaler Urkundenverkehr.

3. Heiratsurkunde

Nach der Eheschließung erhalten Sie vom Standesamt eine Heiratsurkunde. Mehrsprachige („internationale“) Heiratsurkunden, die von moldauischen Behörden nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt wurden, bedürfen zur Verwendung in Deutschland grundsätzlich keiner Legalisation. Sie werden in der Regel ohne jegliches Formerfordernis anerkannt und bedürfen auch nicht der Übersetzung. Sollten Sie lediglich über eine einsprachige (rumänischsprachige) Heiratsurkunde verfügen, empfiehlt es sich, diese zeitnah von der deutschen Botschaft legalisieren zu lassen. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen der Botschaft zur Legalisation.

4. Visum zur Familienzusammenführung

Informationen zur Visumserteilung zwecks Familienzusammenführung entnehmen Sie bitte den Informationen der Visastelle.

5. Nachbeurkundung der Eheschließung

Hat ein Deutscher im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden. Der Antrag kann direkt bei dem zuständigen Standesamt in Deutschland oder über die Botschaft gestellt werden. Die Botschaft leitet Ihren Antrag anschließend an das für die Bearbeitung zuständige deutsche Standesamt weiter.

Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Eine gemeinsame Antragstellung beider Ehegatten ist nur dann zwingend erforderlich, wenn eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben werden soll.

Neben der moldauischen Eheurkunde müssen in der Regel dieselben Unterlagen wie für die Eheschließung in Deutschland vorgelegt werden, siehe Punkt 1 unten. Das Antragsformular finden Sie hier. Am besten Sie erkundigen sich vorab beim zuständigen Standesamt über die benötigten Dokumente. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

6. Welches Standesamt ist zuständig?

Für die Bearbeitung der Nachbeurkundung ist ab dem 1. November 2017 das Standesamt am aktuellen oder letzten deutschen Wohnsitz der antragsberechtigten Person zuständig.
Bestand nie ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Bitte beachten Sie: Die deutschen Standesämter erheben unabhängig von den Gebühren der Botschaft eigene Gebühren für die Beurkundung und Ausstellung von Urkunden, die direkt an das Standesamt zu entrichten sind. Das Standesamt informiert Sie nach Eingang Ihres Antrags über Höhe und Zahlungsweise der Gebühren.

II. Eheschließung in Deutschland

1. Erforderliche Unterlagen

Bitte setzen Sie sich mit dem Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll, in Verbindung um die Liste der Unterlagen abzuklären, die in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind. Nach Erfahrungen der Botschaft können u.a. folgende Dokumente benötigt werden:

  • Gültige Identitätspapiere (z.B. Reisepass)
  • Abstammungsurkunden
  • Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigungen
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • falls geschieden: Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde
  • falls verwitwet: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • falls aufgehobene Lebenspartnerschaft: Aufhebungsurteil

Vergewissern Sie sich beim deutschen Standesamt in welcher Form (legalisiert, mit Apostille, formlos, mit Übersetzung, etc.) die Unterlagen vorgelegt werden müssen.

2. Heiratsurkunde

Nach der Eheschließung erhalten Sie eine Heiratsurkunde. Sollten Sie sich für eine mehrsprachige („internationale“) Heiratsurkunde entschieden haben, die vom deutschen Standesamt nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt wurden, bedarf diese zur Verwendung in der Republik Moldau in der Regel keiner Legalisation. Mehrsprachige Urkunden bedürfen normalerweise auch nicht der Übersetzung. Sollten Sie lediglich über eine einsprachige (deutschsprachige) Heiratsurkunde verfügen, erkundigen Sie sich bitte bei der moldauischen Botschaft in Berlin über etwaige Formerfordernisse zur Verwendung der Urkunde in der Republik Moldau. Informationen zur Legalisation deutscher Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter der Rubrik Internationaler Urkundenverkehr.

3. Visum zur Eheschließung

Informationen zur Visumserteilung zwecks Eheschließung in Deutschland entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt der Visastelle.

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