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Langzeit-Aufenthalte über 90 Tage (Nationale Visa)

Artikel

Ausländerinnen und Ausländer, die einen Aufenthalt von über 90 Tagen oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit planen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Die Botschaft Chisinau stellt das Visum für drei bis 12 Monate, je nach Visumzweck aus. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie nach Deutschland reisen (eine Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich). Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.

Sind Sie unsicher, welcher Aufenthaltszweck für Ihr Visum der richtige ist? Der Visa Navigator kann dabei helfen, herauszufinden, welches Visum beantragt werden muss.

Wählen Sie hier Ihren geplanten Aufenthaltszweck aus, um alle Informationen zum Antragsverfahren nachzulesen:

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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