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Visum zum Ehegattennachzug
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug zum Ehepartner
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier
Ohne Terminbuchung kann kein Visumantrag angenommen werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Termin in der richtigen Kategorie gebucht wird. Sollte der Termin in der falschen Kategorie gebucht werden, kann die Konsularabteilung Ihre Unterlagen nicht entgegennehmen.
Grundsätzliche Hinweise
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Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.
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Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.
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Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
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Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden. -
Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
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Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
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Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
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Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen
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Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.
Allgemeine Informationen
Ein Visum zum Ehegattennachzug kann beantragt werden,
- Wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat oder
- Wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit dem Ehepartner erfolgen wird
- und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.
Das Visum wird in der Regel für 3 Monate ausgestellt. Nach der Einreise ist die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen bei der für den deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
- muss noch mind. 3 Monate nach Ende der Reise gültig sein,
- eigenhändig unterschrieben,
- mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten
- muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein (nicht verlängert).
Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie
Heiratsurkunde mit Apostille/Legalisation im Original mit einer Kopie. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
- Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners – wenn der in Deutschland lebende Ehepartner nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt, sind auch Kopie des deutschen Aufenthaltstitels erforderlich.
- Kopie der Meldebescheinigung
- formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen
Falls zutreffend, Scheidungs- oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten der antragstellenden Person im Original mit einer Kopie
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter (entfällt beim Nachzug zum nicht-deutschen EU-Bürger sowie beim Nachzug zum brasilianischen Staatsangehörigen) – siehe auch BAMF Broschüre „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland“
Es ist ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen und sind daher nicht ausreichend. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel zehn Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung). Im Einzelfall kann es auch länger dauern.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.
Beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder Ausländern, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, erfolgt die Visumerteilung gebührenfrei.