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Visum für Aupairaufenthalt
Hier finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen für einen Visumantrag zur Ausübung einer Beschäftitung als Au-pair
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier
Ohne Terminbuchung kann kein Visumantrag angenommen werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Termin in der richtigen Kategorie gebucht wird. Sollte der Termin in der falschen Kategorie gebucht werden, kann die Konsularabteilung Ihre Unterlagen nicht entgegennehmen.
Grundsätzliche Hinweise
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Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.
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Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.
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Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
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Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden. -
Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
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Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
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Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
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Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen
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Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.
Allgemeine Informationen
Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Vi-sum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au-pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.
- Ziel von Au-pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.
- Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich.
- Das Merkblatt „Au-pair bei deutschen Familien“ informiert über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Au-pairs und der Gastfamilie.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
- muss noch mind. 3 Monate nach Ende der Reise gültig sein,
- eigenhändig unterschrieben,
- mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten
- muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein (nicht verlängert).
Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie
Unterschriebener Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Muster (im Original mit einer Kopie. Ein Ausdruck oder eine Faxkopie werden akzeptiert, wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam.)
Au-pair Fragebogen ausgefüllt von der Gastfamilie, sowie Meldebescheinigung im Original mit einer Kopie.
selbst verfasster, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer Kopie.
Selbstverfasstes Motivationsschreiben mit einer Kopie; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden.
Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung im Original und mit einer Kopie.
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, z.B. das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe Instituts, ausgenommen deutsche Muttersprachler. (Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats im Original und eine Kopie). Die Institution, die des Sprachzertifikat Ausstellt muss ALTE-Zertifiziert sein. Alternativ werden die Sprachkenntnisse im Rahmen des Visumverfahrens durch ein Gespräch über Alltagsthemen überprüft.
Krankenversicherung gem. EU-Norm (gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.