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Visum für Beschäftigung als Fachkraft
Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier
Ohne Terminbuchung kann kein Visumantrag angenommen werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Termin in der richtigen Kategorie gebucht wird. Sollte der Termin in der falschen Kategorie gebucht werden, kann die Konsularabteilung Ihre Unterlagen nicht entgegennehmen.
Grundsätzliche Hinweise
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Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.
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Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.
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Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
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Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden. -
Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
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Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
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Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
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Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen
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Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.
Allgemeine Informationen
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.
Bitte beachten Sie, dass es ausländische Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.com.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
- muss noch mind. 3 Monate nach Ende der Reise gültig sein,
- eigenhändig unterschrieben,
- mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten
- muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein (nicht verlängert).
Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: hier herunterladen mit einer Kopie.
Aus dem Dokument sollen Angaben zur Art Ihrer Tätigkeit (z.B. Stellenbeschreibung, vorgesehene Arbeitszeit pro Woche) und Ihrem Bruttojahresgehalt.
Falls Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, stellen Sie uns bitte ein konkretes Arbeitsplatzangebot zur Verfügung.
Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses im Original und mit einer Kopie
Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland im Original und mit einer Kopie.
Oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Pflegeberufe; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission): Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit einer Kopie (z.B. für medizinische Berufe).
Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und mit einer Kopie (nur wenn das Gehalt nicht mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht. Das beträgt in 2024: 49.830,- € brutto/Jahr)
Es werden nur Sprachnachweise von ALTE-zertifizierten Anbietern akzeptiert.
Falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.