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Visum für die Blaue Karte (EU)
Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung / Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG)
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier
Ohne Terminbuchung kann kein Visumantrag angenommen werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Termin in der richtigen Kategorie gebucht wird. Sollte der Termin in der falschen Kategorie gebucht werden, kann die Konsularabteilung Ihre Unterlagen nicht entgegennehmen.
Grundsätzliche Hinweise
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Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.
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Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.
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Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
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Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden. -
Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
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Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
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Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
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Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen
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Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.
Allgemeine Informationen
Für die Beantragung der Blauen Karte (EU) in Deutschland benötigen Sie
- einen in Deutschland anerkannten akademischen Hochschulabschluss,
- ein Ihrer Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland und
- ein jährliches Mindestbruttogehalt von 45.300,- € brutto. Bei MINT-Berufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei 41.041,80 € brutto. Dies gilt z. B. für Beschäftigungen in den Bereichen Medizin, Ingenieurswesen (auch für Telekommunikation), Naturwissenschaften und Mathematik. Für IT-Fachkräfte müssen mindestens 41.041,80 € brutto nachgewiesen werden. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
- muss noch mind. 3 Monate nach Ende der Reise gültig sein,
- eigenhändig unterschrieben,
- mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten
- muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein (nicht verlängert).
Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: hier herunterladen mit einer Kopie.
Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren bekanntgegeben. Das erforderliche Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2023:
- 45.552 € für Mathematiker, Ingenieure, Naturwissenschaftler, Ärzte (sog. MINT-Berufe)
- 52.560 € für IT-Fachkräfte
- 58.400 € für alle anderen Berufe
Aus dem Dokument sollen Angaben zur Art Ihrer Tätigkeit (z.B. Stellenbeschreibung, vorgesehene Arbeitszeit pro Woche) und Ihrem Bruttojahresgehalt.
Falls Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, stellen Sie uns bitte ein konkretes Arbeitsplatzangebot zur Verfügung.
Sollten Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit haben, so können Sie diese ebenfalls einreichen. Das beschleunigt die Bearbeitungszeit erheblich.
Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein, siehe unten.
Die Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass u.U. auch eine Legalisation oder eine Apostille auf dem Hochschulzeugnis notwendig ist. Das wird Ihnen bei Vorlage der Urkunde während der Beantragung mitgeteilt.
Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten.
In einem zweiten Schritt prüfen Sie, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland ebenfalls anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten.
Drucken Sie beide Suchergebnisse in der Datenbank aus und bringen Sie beide Ausdrücke mit.
Falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist:
Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle und legen Sie die Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit einer Kopie vor.
Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht.
Bitte legen Sie die Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder die Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit eine Kopie vor (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation).
Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt.
Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten. Entsprechender Krankenversicherungsschutz muss bei Abholung des Visums nachgewiesen werden.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel drei Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.