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11.05.2022 - Artikel

Kindesentzug

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate) werden immer wieder bei grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentziehung um Hilfe gebeten. Diese Fälle treten überwiegend in binationalen Ehen oder Partnerschaften auf, nach deren Scheitern oder Scheidung der ausländische Vater oder die ausländische Mutter ein oder mehrere gemeinsame Kinder gegen den Willen des deutschen Elternteils in sein/ihr Heimatland verbringt oder nach einem Urlaub dort gegen den Willen des anderen Elternteils zurückhält. Nicht selten werden die Kinder der Pflege dort lebender Familienangehöriger überlassen. Regelmäßig wird hierbei das (Mit-) Sorgerecht des deutschen Elternteils verletzt, ein eventuell bereits ergangener deutscher Sorgerechtsbeschluss missachtet oder das Umgangsrecht missbraucht.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Personenstandsurkunden, Auslandsadoption u.a.

Mehr Informationen zu Familienangelegenheiten im Ausland wie Scheidung und Unterhalt, Auslandsadoption, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden finden Sie hier.

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