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Eheschließungen in Deutschland und in der Republik Moldau
Für im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangehörigkeit können Sie als Eltern deutsche Geburtsurkunden beantragen.
Ist ein Deutscher/eine Deutsche nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren und bekommt wiederum selbst im Ausland ein Kind, erwirbt das Kind nur unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Anwendbares Recht Am 21.06.2012 ist die EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Diese…
Seit dem 29.01.2019 gelten die beiden EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO). Diese regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.
Kindesentzug Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate) werden immer wieder bei grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentziehung um Hilfe gebeten.…