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Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit
Warschau, Denkmal der Ghettohelden / Foto 2015, © Jürgen Raible
Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Zum 1. Juli 1997 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Zahlbarmachung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto (ZRBG) in Kraft getreten, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen ein Rentenanspruch aus Beschäftigungen in einem Ghetto während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (1933-1945) besteht (sog. „Ghettorente“). Im Juli 2014 wurde der räumliche Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert und eine rückwirkende Rentenzahlung ab Juli 1997 ermöglicht. Bei der Ghettorente handelt es sich um keine Wiedergutmachung bzw. Entschädigung für das erhebliche, generelle Verfolgungsleid, sondern um eine Rente, die für in einem Ghetto geleistete Arbeit gezahlt wird.
Ausführliche Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Informationen zur Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war vom 12. Juli 2017 finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.