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Chancenkarte (§§ 20a + 20b AufenthG)

Artikel

Die 'Chancenkarte' ermöglicht neben der Arbeitsplatzsuche auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland?

Oder möchten Berufsqualifikationen anerkennen lassen um in Deutschland zu arbeiten?

Sie bringen mindestens einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss mit?

Sie sprechen Englisch oder Deutsch?

Dann ist die Chancenkarte eine Möglichkeit für Sie, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden, ohne dass Sie bereits Deutsch sprechen müssen oder bereits eine Jobzusage haben.

Die Chancenkarte berechtigt zur Einreise nach Deutschland für bis zu 12 Monate, um dort einen Arbeitsplatz zu suchen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durchzuführen.

Voraussetzung ist, dass Ihr Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthalts finanziert werden kann. Sie können während der Arbeitssuche auch einer Nebenbeschäftigung nachgehen (20 Stunden pro Woche) oder Probearbeiten. Wenn Sie bereits eine geplante Nebenbeschäftigung nachweisen können, kann dies in die Prüfung der Finanzierung des Lebensunterhalts einbezogen werden.

Mit einem deutschen Abschluss oder einem ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss, der als mit deutschen Abschlüssen gleichwertig oder vergleichbar bewertet wird, gelten Sie in Deutschland als „Fachkraft“ und müssen neben der Finanzierung des Lebensunterhalts keine weiteren besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Aber auch ohne einen gleichwertigen oder vergleichbaren Abschluss können Sie unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine Chancenkarte erhalten:

- Sie können einfache Deutschkenntnisse (A1)

oder

- gute Englischkenntnisse (B2) nachweisen,

sowie eines der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

- Sie besitzen eine ausländische Berufsqualifikation, die in dem Land, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist und die mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer vorsieht,

oder

- Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss, der in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist,

oder

- Sie haben einen Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer, der eine Ausbildung voraussetzt, die mit den Anforderungen, die in Deutschland an einen vergleichbaren Berufsabschluss gestellt werden, übereinstimmt.

Nähere Informationen: https://www.make-it-in-germany.com/de/

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