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Visum zur Familienzusammenführung sonstiger Familienangehöriger gem. § 36 AufenthG

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung sonstiger Familienangehöriger gem. § 36 AufenthG

Grundsätzliche Hinweise

  • Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.

  • Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

  • Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
    Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden.

  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen

  • Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.

Allgemeine Informationen

Eine Aufenthaltserlaubnis für sonstige Familienangehörige zum Nachzug zu Deutschen oder Drittstaatsangehörigen kann im Rahmen des Ermessens nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden.
Keinen Härtefall begründen z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhältnisse im Heimatstaat.
Der Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird besondere Bedeutung zugemessen.
Privater Kranken- und Pflegeversicherungsschutz im Basistarif muss bei Abholung des Visums nachgewiesen werden.

Das Visum wird in der Regel für 3 Monate ausgestellt. Nach der Einreise ist die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen bei der für den deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Zum Formular

Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie

Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses durch Personenstandsurkunden im Original mit einer Kopie

  1. Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden Verwandten
  2. Kopie der Meldebescheinigung

formlose schriftliche Erklärung zur familiären Situation mit Begründung, woraus sich die außergewöhnliche Härte im konkreten Einzelfall ergibt

Falls zutreffend, ärztliche Atteste, Bescheinigungen von Pflegeeinrichtungen, dem häuslichen Pflegedienst, Sozialbehörden etc. im Original mit einer Kopie

Nachweis ausreichender Mittel zum Abschluss einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Basistarif im Original mit einer Kopie

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel zehn Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung). Im Einzelfall kann es auch länger dauern.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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