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Visum zur Familienzusammenführung zum Freizügigkeitsberechtigten

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung zum Freizügigkeitsberechtigten

Grundsätzliche Hinweise

  • Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.

  • Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

  • Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
    Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden.

  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen

  • Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.

Allgemeine Informationen

Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige sind:

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner,
  • Verwandte des Unionsbürgers oder ihrer Ehegatten bzw. Lebenspartner in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind,
  • Verwandte des Unionsbürgers oder ihrer Ehegatten bzw. Lebenspartner in aufsteigender und absteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird.

Für Unionsbürger, die sich als Studierende in Deutschland aufhalten, besteht der Anspruch auf Familiennachzug nur für den Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, sofern letzteren Unterhalt gewährt wird.

Für den Nachzug zu nichterwerbstätigen freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen (Studierende und sonstige Nichterwerbstätige) müssen ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Der Krankenversicherungsschutz muss insbesondere folgende Leistungen für den Freizügigkeitsberechtigten und seine Familienangehörigen umfassen:

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Versorgung mit Arznei-,Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
  • Krankenhausbehandlung,
  • medizinische Leistungen zur Rehabilitation und
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.

Das Visum wird in der Regel für 3 Monate ausgestellt. Nach der Einreise ist die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen bei der für den deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Zum Formular

Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, der die folgenden Anforderungen erfüllt:

- muss noch mind. 3 Monate nach Ende der Reise gültig sein,

- eigenhändig unterschrieben,

- mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten

- muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein (nicht verlängert).

Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie

Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses durch Personenstandsurkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.) mit Apostille/Legalisation im Original mit einer Kopie. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.

  1. Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehepartners
  2. Kopie der Meldebescheinigung

Nachweise zur Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung, Verdienstnachweise der letzten drei Monate, Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit etc.) im Original mit einer Kopie

Immatrikulationsbescheinigung der Universität im Original mit einer Kopie

Nachweise zur Unterhaltsgewährung über einen beträchtlichen Zeitraum im Original mit einer Kopie

Nur beim Nachzug zum nicht erwerbstätigen freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen jeweils im Original mit einer Kopie:

  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Nachweise zum Krankenversicherungsschutz

Es ist ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen und sind daher nicht ausreichend. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel zwei Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung). Im Einzelfall kann es auch länger dauern.

Gebühren

Das Visum wird gebührenfrei erteilt.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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