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Visum zum Forschungsaufenthalt

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Sie wollen in Deutschland im Rahmen einer Forschungstätigkeit arbeiten?

Grundsätzliche Hinweise

  • Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.

  • Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

  • Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
    Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden.

  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen

  • Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.

Allgemeine Informationen

Ausländische Forscher*innen benötigen für einen geplanten wissenschaftlichen Aufenthalt im Bundesgebiet in der Regel ein nationales Visum zur Einreise, wenn sie in Deutschland erwerbstätig werden wollen.

Forscher*innen sind Drittstaatsangehörige, die

  • Über ein Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und
  • Von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden,
  • um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Zum Formular

Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie

Bitte legen Sie im Original mit einer Kopie:

  • eine Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit der aufnehmenden deutschen Hochschule / InstitutionArbeitsvertrag. Die Forschungsvereinbarung müssen bestimmte Mindestangaben enthalten (Muster)
    oder
  • entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung (Muster)
    oder
  • Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots mit ausführlicher Arbeitsplatzbeschreibung oder Immatrikulationsbescheinigung der aufnehmenden deutschen Hochschule

schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen im Original und eine Kopie – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht

Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet (mit Beiblatt) im Original und mit einer Kopie.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 1027 € netto zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis kann z.B. durch folgenden Möglichkeiten erbracht werden:

  • Arbeitsvertrag oder
  • Aufnahmevereinbarung oder
  • Stipendienzusage einer deutschen Wissenschafts- oder Mittlerorganisation (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt Stiftung, DFG, öffentliche Hochschule)

Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 1.797,06 € nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt.

Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten. Entsprechender Krankenversicherungsschutz muss bei Abholung des Visums nachgewiesen werden.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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