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Visum Nachzug minderjähriger lediger Kinder zu ihren Eltern

Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Visums zum Nachzug minderjähriger lediger Kinder zu ihren Eltern

Grundsätzliche Hinweise

  • Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.

  • Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

  • Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
    Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden.

  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen

  • Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.

Allgemeine Informationen

Für Minderjährige können die Sorgeberechtigten unter den folgenden Voraussetzungen ein Visum zum Kindernachzug nach Deutschland beantragen:

  • Die Eltern / der allein sorgeberechtigte Elternteil / einer der Sorgeberechtigten leben / lebt bereits in Deutschland und sind /ist in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • Die Eltern / der alleine sorgeberechtigte Elternteil / einer der Sorgeberechtigten leben /lebt noch im Ausland, beabsichtigen / beabsichtigt aber gemeinsam mit dem Kind nach Deutschland einzureisen und beantragen zu diesem Zweck ein Visum z.B. zur Arbeitsaufnahme oder zum Ehegattennachzug.
  • Die familiäre Lebensgemeinschaft soll in Deutschland geführt werden.
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern ist der Nachzug zu nur einem Sorgeberechtigten möglich, wenn der andere Elternteil sein Einverständnis mit dem Aufenthalt des Kindes in Deutschland erklärt oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung eines Gerichts vorliegt.

Das Visum wird in der Regel für 3 Monate ausgestellt. Nach der Einreise ist die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen bei der für den deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Zum Formular

Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie

Geburtsurkunde mit Apostille/Legalisation im Original mit einer Kopie. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.

Kopien der Pässe (einschließlich Aufenthaltstitel) der Eltern.

  • Nachweis über das dem in Deutschland lebenden Elternteil zustehende alleinige Sorgerecht, in der Regel in Form eines gerichtlichen Sorgerechtsbeschlusses,
    oder
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit Unterschriftsbeglaubigung und ggf. Übersetzung
    oder
  • rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle (z.B. Gericht)

formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen

ab Vollendung des 16. Lebensjahrs:
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf der Kompetenzstufe C1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ im Original mit einer Kopie
Ausnahme: gemeinsame Verlegung des Lebensmittelpunktes zusammen mit den Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet

Es ist ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen und sind daher nicht ausreichend. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel zehn Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung). Im Einzelfall kann es auch länger dauern.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 37,50 €., zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert. Beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder Ausländern, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, erfolgt die Visumerteilung gebührenfrei.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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