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Visum zum Schulbesuch und Schüleraustausch
Hier finden Sie Informationen zum Visum für einen Schulbesuch oder einen Schulaustausch.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier
Ohne Terminbuchung kann kein Visumantrag angenommen werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Termin in der richtigen Kategorie gebucht wird. Sollte der Termin in der falschen Kategorie gebucht werden, kann die Konsularabteilung Ihre Unterlagen nicht entgegennehmen.
Grundsätzliche Hinweise
Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.
Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.
Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden.Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen
Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.
Allgemeine Informationen
Eine Visumerteilung zum Zweck des Schulbesuchs ist grundsätzlich ab der 9. Klassenstufe, im Einzelfall ist auch der Einstieg in einer niedrigeren Klassenstufe, möglich, wenn:
- es sich bei der Schule um eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt
oder
- um eine Schule, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet.
- Zudem müssen die Ausbildungskosten von den Eltern getragen werden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
- muss noch mind. 3 Monate nach Ende der Reise gültig sein,
- eigenhändig unterschrieben,
- mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten
- muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein (nicht verlängert).
Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie
Bei einfachem Schulbesuch (kein Austausch):
- Aufnahmebestätigung der Schule in Deutschland mit Angaben zur internationalen Ausrichtung bzw. Schulvertrag im Original mit einer Kopie
- Bestätigung der Schule, dass die Kosten für den Schulbesuch für das erste Schuljahr gedeckt sind im Original mit einer Kopie
Bei Schüleraustausch mit Vermittlung einer anerkannten deutschen Organisation für Schüleraustausch:
- Bestätigung der Organisation über den Schüleraustausch in Deutschland im Original mit einer Kopie
oder bei Schüleraustausch ohne Vermittlung:
- Schulbescheinigung der moldauischen Schule im Original mit einer Kopie
und
- Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland über den Schüleraustausch unter Angabe der zwischenstaatlichen Vereinbarung der deutsch-moldauischen Partnerschulen im Original mit einer Kopie.
Einladungsschreiben der Gastfamilie (mit Namen, Anschrift und Telefonnummer) oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung sichergestellt ist, mit einer Kopie.
Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die einem bestimmten Regelsatz entsprechen. Die Höhe orientiert sich an den Sätzen für deutsche Studierende. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung der Gasteltern) nachzuweisen. Die Höhe der aktuellen Regelsätze und der geforderten Mindestbeträge beträgt 11.904,-€ (monatlich 992,-€). Weitere Informationenfinden Sie hier.
Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
- notarielle Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum Aufenthalt in Deutschland mit einer Erklärung wer oder welche Organisation in Deutschland mit der Personensorge beauftragt wird, im Original mit einer Kopie
- Geburtsurkunde im Original mit einer Kopie
gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengenraum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise) ist für den gesamten Aufenthalt erforderlich. Entsprechender Krankenversicherungsschutz muss bei Abholung des Visums nachgewiesen werden.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar mit Kreditkarte in EUR (Abbuchung in Deutschland) oder in bar in MDL zum aktuellen Tageskurs der Botschaft. Euro, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.