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Visum für Spätaussiedler und Familienangehörige

Artikel

Spätaussiedler mit einem Aufnahme-, bzw. Einbeziehungsbescheid benötigen zur Einreise ins Bundesgebiet ein nationales Visum.

Grundsätzliche Hinweise

  • Die deutsche Botschaft Chisinau ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Republik Moldau haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.

  • Der Antrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen. Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie hier.

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

  • Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Für moldauische Dokumente gilt die Legalisation. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft.
    Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Apostille/Legalisation vorgelegt werden.

  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen

  • Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.

Allgemeine Informationen

Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BVFG). Die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern erwerben mit dem Eintreffen und der ständigen Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet diese Statusdeutschen-Eigenschaft (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG). Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 BVFG die deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. § 7 StAG). Zur Einreise ins Bundesgebiet wird ein nationales Visum erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Zum Formular

Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“ zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Gültiger Reisepass mit einer (1) Kopie der Lichtbildseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültiger Inlandsausweis für moldauische Staatsangehörige (Bulletin) bzw. gültige moldauische Aufenthaltserlaubnis für Angehörige anderer Staaten mit einer (1) Kopie

Aufnahme- bzw. Einbeziehungsbescheid des Bundesverwaltungsamts (BVA)im Original mit einer Kopie

Heiratsurkunde und Geburtsurkunde bei Kindern, sowie falls zutreffend Adoptionsurkunde im Original mit einer Kopie

Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Bescheinigung für alleinerziehende Elternteile, Gerichtsurteil über den Sorgerechtsentzug oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils, jeweils mit Legalisierung im Original und einer Kopie)
oder
Notarielle Einverständniserklärung des nicht mitausreisenden Elternteils zur Beantragung des Visums zur Ausreise und zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Einverständniserklärung muss vor einem Notar beglaubigt werden und innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragstellung abgegeben worden sei, jeweils mit Legalisierung im Original und einer Kopie.

Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise) für die ersten zwei Wochen des Aufenthalts in Deutschland im Original und einer Kopie

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel drei Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Das Visum wird gebührenfrei erteilt.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

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