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Kurzzeit-Aufenthalte bis 90 Tage (Schengenvisa)

Artikel

Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen zum Beispiel zum Tourismus oder zum Besuch, geschäftlich oder zur medizinischen Behandlung reisen möchten, benötigen Sie ein Schengen-Visum.

Moldauische Staatsangehörige benötigen für Kurzzeitaufenthalte im Schengenraum kein Visum. Unsere FAQs dazu finden Sie hier.

Sofern Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist und Sie nicht unter die Schengenvisa-Freiheit fallen, können Sie ein Schengen-Visum in der Deutschen Botschaft beantragen.

Wählen Sie unten Ihren geplanten Aufenthaltszweck aus, um alle Informationen zum Antragsverfahren nachzulesen. Ihr Reisezweck ist hier nicht aufgelistet? Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen die gewünschten Informationen zusenden können.

Planen Sie einen Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland? Dann lesen Sie sich bitte unsere Informationen zu Langzeitvisa durch.

Haben Sie Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung? Schreiben Sie uns bitte in deutscher oder englischer Sprache über unser Kontaktformular. Bitte geben Sie im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über Verhalten der Mitarbeiter von VFS Global

c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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