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Langzeit-Aufenthalte über 90 Tage (Nationale Visa)

Artikel

Ausländerinnen und Ausländer, die einen Aufenthalt von über 90 Tagen oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit planen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Die Botschaft Chisinau stellt das Visum für drei bis 12 Monate, je nach Visumzweck aus. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie nach Deutschland reisen (eine Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich). Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.

Sind Sie unsicher, welcher Aufenthaltszweck für Ihr Visum der richtige ist? Der Visa Navigator kann dabei helfen, herauszufinden, welches Visum beantragt werden muss.

Wählen Sie hier Ihren geplanten Aufenthaltszweck aus, um alle Informationen zum Antragsverfahren nachzulesen:

Bestimmte Visa können Sie jetzt online beantragen. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient: Sie zeigen Ihre Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • für jeden Antragsteller, auch Familienangehörige oder Kinder, muss ein eigenes Benutzerkonto erstellt werden.
  • die Beteiligung von deutschen Behörden, die bei den meisten Anträgen auf ein nationales Visum notwendig ist, erfolgt erst nach der persönlichen Vorsprache.

Jetzt online im Auslandsportal beantragen

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